7.3 Zu einer allfälligen Aktivität der Rekurrentin im Rahmen der erwähnten H.________behandlungen finden sich in den vorhandenen Akten pro 2015 zwanzig von der Rekurrentin ausgestellte Rechnungen über je CHF 2'200.-- (pag. 25-44). Deren Totalbetrag von CHF 44'000.-- entspricht dem verbuchten Dienstleistungsertrag. Der Betrag von CHF 2'200.-- wird auf den Rechnungen als Pauschale bezeichnet. Die Rechnungen enthalten zudem die Namen der Patienten, den Behandlungszeitraum und eine Umschreibung der ärztlichen Leistungen. Anders als von der Vertreterin in Ziff.