6.5 Daran vermag das von der Vertreterin mit Schreiben vom 12. August 2020 ins Feld geführte Urteil des Bundesgerichts 2C_750/2019 vom 7. Juli 2020 nichts zu ändern. Dabei ging es um die Frage, ob die D._GmbH zivilrechtliche Eigentümerin eines Flugzeugs war, das sie in ihrer Bilanz aktiviert hatte. Das kantonale Steueramt St. Gallen war der Auffassung, dass sich das Flugzeug in Wirklichkeit im Eigentum der F._Inc. befunden habe, die einem Sohn des Gesellschafters der D._GmbH zuzuordnen sei.