Umgekehrt ist der Vertreterin insoweit zuzustimmen, als es nicht ungewöhnlich ist, dass Liegenschaften, die von Kapitalgesellschaften im Anlagevermögen gehalten werden, an Beteiligte oder Nahestehende zur privaten Nutzung vermietet werden. Wie bei der Vermietung an Drittpersonen können auch aus einer Vermietung an Beteiligte in einzelnen Steuerperioden Verluste entstehen, beispielsweise infolge von kostspieligen Unterhaltsarbeiten. Wenn aus einer solchen Art der Bewirtschaftung indes Jahr für Jahr Verluste resultieren, widerspricht dies dem wirtschaftlichen Zweck einer Kapitalgesellschaft.