6.1 Die Steuerverwaltung verweist auf den Entscheid des Bundesgerichts 2P.153/2002 vom 29. November 2002 (in StE 2003 B 72.14.2 Nr. 31). Darin ging es um eine Villa in St. Moritz, die sich im Eigentum einer Aktiengesellschaft befand. Diese stellte eine von zwei Wohnungen ihrem beherrschenden Aktionär zur alleinigen Benutzung zur Verfügung, wobei diesem der Eigenmietwert (im Urteil "amtlicher Mietzins" genannt) in Rechnung gestellt wurde. Das Gericht erwog, dass die Gesellschaft keine Rendite- und Rentabilitätsberechnungen angestellt habe. Die auf der Parzelle vorhandenen Baulandreserven seien nicht genutzt worden.