-6- CHF 2'000.-- bzw. CHF 1'500.--. Laut Angaben der Rekurrentin handelt es sich um zwei 5-Zimmerwohnungen. Die dafür verbuchten Mieterträge seien von der Steuerverwaltung als einem Drittvergleich standhaltend steuerlich akzeptiert worden. Deren Höhe sei daher nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (Rekursschrift vom 10.6.2020, Ziff. 1.4).