5.1 Der zweite vorgebrachte Kritikpunkt, wonach die Steuerverwaltung nur die aus der Vermietung resultierenden Erträge, nicht jedoch die entsprechenden Aufwendungen, steuerlich berücksichtige, entspricht nicht den Tatsachen. Wie sich aus vorstehenden Tabellen ergibt, hat die Steuerverwaltung nicht den gesamten verbuchten Liegenschaftsaufwand (der CHF 64'136 ausmacht) aufgerechnet, sondern richtigerweise nur den in der Jahresrechnung ausgewiesenen Liegenschaftsverlust von CHF 24'136.--. Die Differenz von CHF 42'000.-- entspricht dem verbuchten Mietertrag, der damit nicht im steuerbaren Gewinn enthalten ist.