5. Die Rekurrentin bestreitet nicht, dass die strittige Liegenschaft im fraglichen Zeitraum ausschliesslich von Angehörigen der Familie E.________ privat genutzt worden ist. Sie vertritt indes die Auffassung, dass eine solche Konstellation steuerlich nicht kritisch sei, solange der Gesellschaft marktgerechte Mietzinsen bezahlt würden, was hier zutreffe. Bei dieser Sachlage komme die Aufrechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung per se nicht in Frage.