2. Vorliegend ist der steuerbare Reingewinn strittig. Mit den Einspracheentscheiden vom 20. Mai 2020 hat die Steuerverwaltung Privatanteile von insgesamt CHF 37'536.-- aufgerechnet. Die Rekurrentin beantragt, dass ihr steuerbarer Gewinn ohne Aufrechnung von Privatanteilen festgesetzt werde.