- 12 - Schreiber/Jaun/Kobierski, Steuerruling – Eine systematische Auslegeordnung unter Berücksichtigung der Praxis, in ASA 80 S. 307 ff.). Eine vom Gesetz abweichende Behandlung eines Steuerpflichtigen kann nur in Betracht fallen, wenn die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes klar und eindeutig erfüllt sind (BGer 2C_20/2011 vom 1.7.2011, in ASA 81 S. 476 E. 3.1). Die sieben aufgeführten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein; ist bereits eine nicht gegeben, erübrigt es sich deshalb, die logisch vorangehenden zu prüfen (BGE 137 II 182 E. 3.6.3).