7. Obwohl sich die Praxis der Steuerverwaltung zu den Voraussetzungen einer steuerlich zu akzeptierenden Teilpensionierung als rechtmässig erwiesen hat, könnte vorliegend zu berücksichtigen sein, dass der Rekurrent im Vertrauen auf eine angebliche Auskunft der Steuerverwaltung gehandelt hat. Entsprechend sind nachfolgend die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes zu prüfen.