6.1 Zwar hat die Steuerverwaltung ihre Praxis mittlerweile auf ihrer Website publiziert (TaxInfo-Beitrag "Berufliche Vorsorge", abrufbar unter: Rubriken "Einkommens- und Vermögenssteuern > Art. 38 StG > Berufliche Vorsorge" [abgerufen am 15.12.2020]). Angesichts eines fehlenden entsprechenden Vorbringens seitens der Steuerverwaltung ist jedoch davon auszugehen, dass zumindest die Voraussetzung der Einjahresfrist im entsprechenden Beitrag im Steuerjahr 2018 noch nicht enthalten war (vgl. auch Anmerkung am Seitenende: "Fassung vom 23.06.2020").