5. Wie soeben festgehalten, sind die Rekurrenten der Ansicht, die Praxis der Steuerverwaltung, bei anteilsmässigen Kapitalauszahlungen im Rahmen von Teilpensionierungen in steuerrechtlicher Hinsicht eine Zusammenrechnung vorzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Pensionierungsschritten weniger als zwölf Monate liegen, verstosse gegen das Legalitätsprinzip.