4.2 Entgegen den Ausführungen der Rekurrenten hat sich die Steuerverwaltung mit dem Vorbringen der Rekurrenten, die Praxis der Steuerverwaltung betreffend die Voraussetzungen einer Teilpensionierung verstosse gegen das Legalitätsprinzip, auseinandergesetzt. So führt sie im Schreiben vom 10. März 2020 aus, dass eine ihrer Ansicht nach gesetzlich nicht geregelte Teilpensionierung mit anteilsmässigem Bezug von Vorsorgekapital in steuerlicher Hinsicht einzig bei Vorliegen von gewissen Voraussetzungen akzeptiert werden könne.