Vorsorge und Selbstvorsorge, 2020, Anwendungsfall A.1.3.8, S. 3). Praxisgemäss wird ein zweimaliger Kapitalbezug noch als vorsorgerechtlich begründet betrachtet (Marina Züger, a.a.O., S. 551, Fn. 196; Schweizerische Steuerkonferenz, Vorsorge und Steuern, Anwendungsfälle zur beruflichen Vorsorge und Selbstvorsorge, 2020, Anwendungsfall A.1.3.8, S. 3; Peter Locher, a.a.O., N. 30 zu Art. 22 DBG). Für die Annahme der Dauerhaftigkeit der Reduktion des Beschäftigungsgrads wird stellenweise vorausgesetzt, dass diese mindestens während eines Jahres beibehalten wird (so insbesondere die Steuerverwaltung des Kantons Bern: