Das ist namentlich dann der Fall, wenn verschiedene Kapitalleistungen auf demselben Vorsorgeereignis beruhen. Die Frage der Zulässigkeit von Teilkapitalbezügen stellt sich insbesondere bei Teilpensionierungen (zum Ganzen: Marina Züger, Steuerliche Missbräuche nach Inkrafttreten der 1. BVG-Revision, in ASA 75 S. 550). Teilpensionierungen sind im geltenden Vorsorgerecht nicht ausdrücklich geregelt: Art. 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG;