Aus dem angeblichen Telefongespräch mit der Steuerverwaltung lasse sich sodann nichts zu Gunsten des Rekurrenten ableiten, zumal der Inhalt der Auskunft nicht mehr rekonstruierbar sei. Zudem liege betreffend die Teilpensionierung auch keine Praxisänderung vor. Die Steuerverwaltung sei nicht gehalten, jeden einzelnen Steuerumgehungstatbestand einzeln aufzuführen. Mit Einspracheentscheid vom 20. Mai 2020 wies die Steuerverwaltung die Einsprache ab.