Infolge einer weiteren Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge an den Rekurrenten von CHF 592'239.-- nahm die Steuerverwaltung am 8. Oktober 2019 eine neue Sonderveranlagung vor, wobei sie die beiden Kapitalleistungen zusammenrechnete und die bereits bezahlten Steuern an den Steuerbetrag anrechnete. Laut den beiden Meldungen ist das versicherte Ereignis betreffend beide Zahlungen am 1. Dezember 2018 eingetreten, weshalb die Steuerverwaltung die Vorsorgeleistungen gesamthaft als Sondereinkommen des Steuerjahres 2018 besteuerte.