A. Mit Sonderveranlagung vom 12. März 2019 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), die Ehegatten A.________ (Rekurrent) und B.________ (Rekurrentin, zusammen Rekurrenten) für eine Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge an den Rekurrenten von CHF 371'222.--. Infolge einer weiteren Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge an den Rekurrenten von CHF 592'239.-- nahm die Steuerverwaltung am 8. Oktober 2019 eine neue Sonderveranlagung vor, wobei sie die beiden Kapitalleistungen zusammenrechnete und die bereits bezahlten Steuern an den Steuerbetrag anrechnete.