Nach Auffassung der Steuerverwaltung liege kein Tauschgeschäft vor, da WIR-Geld den Charakter eines Zahlungsmittels habe. Schliesslich verweist sie hinsichtlich Inkassofragen auf die Zuständigkeit der Steuerverwaltung, Region Oberaargau-Emmental. G. Der Vertreter hat sich dazu namens der Rekurrentin mit Stellungnahme vom 24. September 2020 geäussert und auf dem Standpunkt, wonach es sich um ein Tauschgeschäft handle, beharrt. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: