Der Verkehrswert von WIR-Geld liege unter dem Nominalwert. Die Rekurrentin gehe davon aus, dass die WIR-Bank bloss 65 % des Nominalwerts in Franken erstatten würde. Dies würde einen Grundstückgewinn von CHF 378'100.-- ergeben. Ergänzend bemerkt der Vertreter, dass die Bezahlung der Steuerforderung von CHF 312'773.20 zu einem Liquiditätsengpass führen würde. Daher sei die Steuerverwaltung um -2- ihr Einverständnis zur Abzahlung der Steuerforderung im Rahmen eines Abzahlungsplans ersucht worden.