"In Anrechnung an den Kaufpreis vom CHF 2'300'000.-- übernimmt die Käuferschaft die per 1. Mai 2018 gegenüber der WIR-Bank bestehende Grundpfandschuld mit einer Schuldrestanz von CHF 750'000.--. Der Restkaufpreis von CHF 1'550'000.-- dagegen ist zahlbar in WIR durch Gutschrift auf einem noch bekanntzugebenden WIR-Konto der Verkäuferschaft per 21. April 2017". B. In der Folge veranlagte die Steuerverwaltung, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), am 7. August 2019 einen Grundstückgewinn von CHF 866'400.-- und eine Steuerforderung von CHF 310'360.90 (Veranlagungsverfügung vom 7.8.2019, Akten der Steuerverwaltung, pag. 3).