7. Nach dem Gesagten entsprechen die von E.________ bzw. der F.________ GmbH übernommenen und belegten Kosten von insgesamt CHF 23'000.-- gegenüber dem Einspracheentscheid pro 2018 (CHF 100'000.--) einer Reduktion der Aufrechnung auf CHF 77'000.--. Der Rekurs und die Beschwerde sind demnach teilweise gutzuheissen und der angefochtene Entscheid ist aufzuheben. Die Akten werden zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgewiesen.