und den zwei gemeinsamen Kindern in D.________ wohnt. Der Rekurrent erklärt zwar, dass er ein Zimmer in D.________ habe, um schneller beim Arzt oder im Spital zu sein. Auch sei es für seinen Gesundheitszustand und seiner Psyche besser, wenn er nicht nur alleine (in seiner Liegenschaft) an der C.________ wohne (vgl. Stellungnahme des Rekurrenten vom 23.7.2020, S. 1). Unter diesen Umständen und ohne deklariertes Einkommen stellt sich jedoch unweigerlich die Frage, weshalb er die Liegenschaft mit einem (damaligen) amtlichen Wert von CHF 702'000.-- (pag. 54; bzw. CHF 998'300.-- gültig ab Steuerjahr 2020; vgl. Grundstück- Informationssystem des Kantons Bern [