5.2 Bezüglich der Schuldenabnahme von CHF 60'000.-- ist sodann vorab zu präzisieren, dass sich diese aus der Abnahme "diverser offener Rechnungen" von CHF 56'000.-- (CHF 176'000.-- [2017; pag. 76] minus CHF 120'000.-- [2018: pag. 50]) sowie der Amortisationszahlung von CHF 4'000.-- für die Hypothek zusammensetzt. 5.2.1 Die Schuldabnahme "diverser offener Rechnungen" hat der Rekurrent mit der Verjährung der Schulden erklärt. Die Steuerverwaltung hat den Rekurrenten hierzu mehrmals aufgefordert, eine detaillierte Aufstellung der deklarierten offenen Rechnungen sowie den Nachweis bzw.