Vielmehr werden wohl alle vier Gutschriften von der F.________ GmbH, bei der E.________ alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist (vgl. zentraler Firmenindex [Zefix], [abgerufen am 3.9.2020]), übernommen. Das Verhältnis zwischen dem Rekurrenten, E.________ und der F.________ GmbH bleibt hierbei undurchsichtig. Es fällt aber immerhin auf, dass die GmbH in der privaten Steuererklärung pro 2018 von E.________ mit keinem Wort erwähnt wird (u.a. keine Stammanteile und keine Dividenden deklariert). Auch stellt sich in Anwendung der Dreieckstheorie die Frage, ob allenfalls E.________ diese Leistungen zuzurechnen wären.