__ seit Jahren sämtliche Kosten des Rekurrenten übernehmen sollte. Es kann bloss festgestellt werden, dass die beiden gemäss Datenbank der Steuerverwaltung (NESKO) früher (2009 bis 2015) zusammen in der Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________ gewohnt haben und E.________ gemäss Rekurrenten zwar die Mutter der zwei gemeinsamen Kinder ist, jedoch nicht (mehr) seine Lebenspartnerin (vgl. Stellungnahme des Rekurrenten vom 23.7.2020, S. 2). Der Steuerrekurskommission liegen als Beweis für die übernommenen Kosten jedoch immerhin zwei Bestätigungsschreiben vor, worin E._____