Zu diesem Privatverbrauch rechnete die Steuerverwaltung die Privatauslagen (CHF 16'366.--) hinzu. Unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten gemäss den Angaben des Bundesamts für Statistik und weitere Auslagen (Verkehrsausgaben und Krankheitskosten) ergab der Berechnungsvorgang einen unbegründeten Fehlbetrag von letztlich rund CHF 97'619.--. In der Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 15. Juli 2020 (S. 2) hat die Steuerverwaltung einen unbegründeten Fehlbetrag von leicht höheren CHF 99'783.-- berechnet.