-6- das in den Veranlagungsverfügungen pro 2018 aufgerechnete Einkommen in der Höhe von CHF 100'000.-- (pag. 28 ff.) in den Einspracheentscheiden pro 2018 (pag. 6 ff.). Diese Einkommensaufrechnung beruhte auf eine von der Steuerverwaltung im Veranlagungsverfahren erstellte Vermögensvergleichsberechnung (pag. 35 f.). Dabei berechnete sie gestützt auf die definitive Veranlagung pro 2017 und die Steuererklärung für das Jahr 2018 die Veränderungen im Reinvermögen und addierte zu diesem Saldo das Reineinkommen, die Eigenmiete, die Differenz "Versicherungsprämien zu Abzug" sowie die im Steuerjahr bezahlten Steuern.