Zusätzlich wurde er zu einer persönlichen Besprechung eingeladen (pag. 16). Der Rekurrent reichte jedoch keine der geforderten Unterlagen bzw. u.a. keinen Nachweis der Finanzierung der Lebenshaltungskosten für das Jahr 2018, keine detaillierte Aufstellung der deklarierten offenen Rechnungen von CHF 120'000.-- sowie keinen Nachweis bzw. keine Aufstellung über die verjährten Rechnungen ein. Auch nahm er mit der Begründung, dass er ein Risikopatient für Coronavirus sei, die Besprechung bei der Steuerverwaltung nicht wahr. Demzufolge bestätigte die Steuerverwaltung