Hunziker in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 50 zu Art. 130 DBG). Ferner besteht sie in einer Schätzung der Steuerfaktoren oder einzelner Einkommensbestandteile und beruht auf einer Sachverhaltsfeststellung durch Wahrscheinlichkeitsschluss. Ziel der ermessensweisen Schätzung ist die bestmögliche Annährung an den wirklichen Sachverhalt (VGE 100 2014 119/120 vom 30.10.2014, E. 2.3, mit Hinweisen). Die kantonale