Bei bescheidenen bzw. knappen Finanzen werfe zudem die (Nicht-)Nutzung der eigenen Liegenschaft Fragen auf. Selbstverständlich sei es jedem Bürger selber überlassen, wie er seine Vermögenswerte nutze. Entscheidend und in diesem Fall zu beurteilen sei die steuerliche Einkommens- und Vermögensdeklaration und deren Finanzierung. Die erhaltenen Antworten dienten nicht der Transparenz, sondern bestätigten die fehlenden Informationen durch den Rekurrenten. E. Der Rekurrent hat Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen, wovon er mit Schreiben vom 23. Juli 2020 Gebrauch gemacht hat. F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen.