-2- C. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 5. Juni 2020, ergänzt mit Schreiben vom 26. Juni 2020, bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und sinngemäss Beschwerde erhoben und beantragt darin, die Einspracheentscheide seien aufzuheben und das Einkommen auf CHF Null festzusetzen. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, dass er kein Einkommen habe, da er sich in einer IV-Abklärung befinde. Ohne Einkommen könne er keine Einkommensbelege einreichen und auch keine Steuern in der Höhe von CHF 23'000.-- bezahlen.