Mit Schreiben vom 4. März 2020 wurde der Rekurrent zu einer persönlichen Besprechung mit der Steuerverwaltung eingeladen. Hierbei hätte er die Gelegenheit gehabt, die Schuldenrückzahlung von CHF 60'000.--, die Bezahlung der Hypothekarzinsen, Grundstückkosten, Krankenkassenprämien sowie Lebenshaltungskosten nachzuweisen, die mit CHF Null deklariertem Einkommen nicht finanziert werden konnten. Diese Möglichkeit nahm der Rekurrent nicht wahr. Dies mit der Begründung, dass er zu den Risikopatienten für das Coronavirus gehöre. Mit E-Mail vom 22. April 2020 reichte er eine Zinssatzanzeige der UBS vom 31. Oktober 2019 ein.