forderte die Steuerverwaltung den Rekurrenten auf, den Nachweis der Finanzierung der Lebenshaltungskosten für das Jahr 2018, die detaillierte Aufstellung der deklarierten offenen Rechnungen von CHF 120'000.-- sowie den Nachweis bzw. die Aufstellung über die verjährten Rechnungen einzureichen. Der Rekurrent reichte eine Aufstellung vom 21. Januar 2020 ein, worin jährlich fällige Rechnungen in der Höhe von rund CHF 40'000.-- aufgelistet waren, es fehlten jedoch weiterhin Unterlagen für eine plausible Finanzierung. Mit Schreiben vom 4. März 2020 wurde der Rekurrent zu einer persönlichen Besprechung mit der Steuerverwaltung eingeladen.