Am 5. November 2019 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), den Rekurrenten für das Steuerjahr 2018 in Abweichung von dessen Selbstdeklaration auf ein steuerbares Einkommen von CHF 96'500.-- bei den Kantons- und Gemeindesteuern bzw. von CHF 107'900.-- bei der direkten Bundessteuer. Die Abweichung beruhte im Wesentlichen auf einer Einkommensaufrechnung von CHF 100'000.--, welche sich aus einer Vergleichsberechnung von Vermögensentwicklung und Lebensaufwand ergab, da trotz Belegeinforderung keine entsprechenden Unterlagen eingereicht wurden.