A. Der 1973 geborene und ledige A.________ (Rekurrent) ist Alleineigentümer der Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________ und hat insgesamt vier Kinder aus zwei Beziehungen (u.a. zwei mit der in D.________ wohnhaften E.________ [ZPV-Nr. ________]). In seiner Steuererklärung für das Jahr 2018 deklarierte er auf dem Formular 2 keine Einkünfte. Am 5. November 2019 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), den Rekurrenten für das Steuerjahr 2018 in Abweichung von dessen Selbstdeklaration auf ein steuerbares Einkommen von CHF 96'500.-- bei den Kantons- und Gemeindesteuern bzw. von CHF 107'900.-- bei der direkten Bundessteuer.