1. Der Rekurs betreffend Erlass der kantonalen Quellensteuer pro 2019 wird teilweise gutgeheissen. 2. Die Beschwerde betreffend Erlass der Quellensteuer (direkte Bundessteuer) pro 2019 wird teilweise gutgeheissen. 3. Die Quellensteuer pro 2019 wird dem Rekurrenten im Umfang von CHF 1'116.-- erlassen. Die Sache wird zur Umsetzung dieses Teilerlasses sowie zur Aufteilung des erlassenen Betrags auf die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 5. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben.