auch: Handbuch Sozialhilfe, veröffentlicht von der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindesund Erwachsenenschutz [BKSE]: Menü "Stichwörter / Steuern und Quellensteuern" [besucht am 20.10.2020]). Dementsprechend sind im vorliegenden Fall die Sozialhilfebeträge ans Einkommen des Rekurrenten anzurechnen. Rekurs und Beschwerde sind damit nur teilweise gutzuheissen.