5.2.3 Zum Zwangsbedarf gehören zudem die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Für das Jahr 2019 belaufen sich diese für die ganze Familie auf CHF 985.20 pro Monat (pag. 14-3). Davon abzuziehen sind die individuellen Prämienverbilligungen, die insgesamt CHF 498.20 ausmachen (vgl. Auskunft des Amts für Sozialversicherungen, pag. 45 sowie Sozialhilfebudget, pag. 42). Die Differenz von CHF 487.-- ist im Budget zu berücksichtigen, übereinstimmend mit dem in der Vernehmlassung der Steuerverwaltung genannten Betrag. Die Erlassbehörde berücksichtigte für die Krankenkassenprämien irrtümlich nur CHF 283.-- (pag. 52).