-5- 5.2.1 Der Rekurrent lebt in einem gemeinsamen Haushalt mit seiner Ehefrau und zwei Kindern (geb. 29.5.2003 und 16.4.2004). Der Grundbetrag für ein Ehepaar beträgt CHF 1'700.--, derjenige für Kinder über zehn Jahren je CHF 600.--. Insgesamt beläuft sich der Grundbetrag somit auf CHF 2'900.--. Daraus sind Auslagen für Nahrung, Kleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Energie, Telekommunikation, Privatversicherungen, Kultur und Freizeit zu finanzieren (Beilage 1 zum Kreisschreiben B1, Ziff. I).