Dazu kommen die nicht steuerbaren Beiträge aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Übereinstimmend mit der Steuerverwaltung werden diese auf CHF 185.-- festgesetzt, entsprechend dem kumulierten Fehlbetrag der Sozialhilfebudgets September bis Dezember 2019 von CHF 2'220.--, geteilt durch zwölf Monate (Budgets Oktober- Dezember 2019: pag. 42-37; Budget September 2019: Eingabe vom 2.6.2020). Insgesamt belaufen sich die Einnahmen somit auf CHF 5'261.-- 5.2 Diesem Einkommen ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum gegenüberzustellen. Dieses setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen.