5.1 Im Jahr 2019 erzielte der Rekurrent gemäss Lohnausweis (pag. 43) ein Nettoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 59'374.--, zuzüglich pauschale Verpflegungsspesen von CHF 4'320.--. Davon abzuziehen ist die Quellensteuer, die von der Steuerverwaltung auf CHF 2'775.-- beziffert wird (abweichend von den CHF 2'437.-- gemäss Lohnausweis, siehe Vernehmlassung vom 16.7.2020, S. 3). Daraus resultiert ein monatliches Durchschnittseinkommen von CHF 5'076.--. Dazu kommen die nicht steuerbaren Beiträge aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe.