Bruno Knüsel, Rechtsgrundlagen des Erlassverfahrens in ASA 52 S. 93 ff. insb. S. 97 Ziff. 4.c). 4.1 Der wichtigste Grund für einen Erlass von im ordentlichen Verfahren veranlagten Steuern ist das Vorliegen einer aktuellen finanziellen Notlage. Diese wird bejaht, wenn der geschuldete Steuerbetrag trotz Beschränkung der Lebenshaltungskosten auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum in absehbarer Zeit nicht vollständig beglichen werden kann (Art. 240b Abs. 1 Bst.