2. In formeller Hinsicht ist vorab zu klären, ob der Rekurrent im Verfahren vor der Steuerrekurskommission vertraglich vertreten ist. Der Rekurseingabe vom 1. Mai 2020 legte der Rekurrent eine Vollmacht für einen Mitarbeiter des Sozialdiensts Heimberg bei, die indes nicht die Befugnis umfasste, das Verfahren im Namen des Rekurrenten zu führen. Mit der Eingangsbestätigung vom 13. Mai 2020 informierte die Steuerrekurskommission den Rekurrenten über diesen Umstand. Am 28. Mai 2020 wurde eine zweite Vollmacht eingereicht, dieses Mal auf eine Mitarbeiterin des Sozialdiensts lautend, die inhaltlich jedoch mit der ersten übereinstimmte.