5. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission von total CHF 3'239.90 (sich zusammensetzend aus den Kosten für den beauftragten Experten von CHF 1'239.90 und der Pauschalgebühr von CHF 2'000.--) werden dem Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 2'000.-- zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.