4. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2016 wird teilweise gutgeheissen. Der Eigenmietwert für die vom Rekurrenten genutzten Räumlichkeiten in der Liegenschaft B.________ Gbbl. Nr. 1.________ wird auf CHF 27'600.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt.