- 11 - werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 3. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2016 wird teilweise gutgeheissen. Der Eigenmietwert für die vom Rekurrenten genutzten Räumlichkeiten in der Liegenschaft B.________ Gbbl. Nr. 1.________ wird auf CHF 23'730.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt.