1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2015 wird teilweise gutgeheissen. Der Eigenmietwert für die vom Rekurrenten genutzten Räumlichkeiten in der Liegenschaft B.________ Gbbl. Nr. 1.________ wird auf CHF 23'730.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2015 wird teilweise gutgeheissen. Der Eigenmietwert für die vom Rekurrenten genutzten Räumlichkeiten in der Liegenschaft B.________ Gbbl. Nr. 1.________ wird auf CHF 27'600.-- festgesetzt. Die Akten