Der Rekurrent hat eine Reduktion des bundessteuerlichen Eigenmietwerts von CHF 35'140.-- auf CHF 16'744.-- beantragt, was einer Differenz von CHF 18'396.-- entspricht. Der von der Steuerrekurskommission festgesetzte Eigenmietwert beträgt CHF 27'600.-- und liegt um CHF 7'560.-- unter dem Einspracheentscheid. Dementsprechend obsiegt der Rekurrent im Umfang von rund 40 %. Die Verfahrenskosten von total CHF 3'239.90 (bestehend aus einer pauschalen Gerichtsgebühr von CHF 2'000.-- und Gutachterkosten von CHF 1'239.90) sind dem Rekurrenten im Umfang des Unterliegens bzw. in Höhe von CHF 2'000.-- zur Bezahlung aufzuerlegen und mit dem geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen.