- 10 - genschaft nicht genügend Rechnung trägt, erachtet es die Steuerrekurskommission als gerechtfertigt, im vorliegenden besonderen Fall vom daraus abgeleiteten Eigenmietwert abzuweichen. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen bestimmt die Steuerrekurskommission den bundessteuerlichen Eigenmietwert der vom Rekurrenten genutzten Wohnung nach Ermessen auf CHF 2'300.-- pro Monat bzw. CHF 27'600.-- pro Jahr. Der Eigenmietwert für die kantonalen Steuern beträgt demnach CHF 23'730.-- pro Jahr (86 % von CHF 27'600.--, siehe E. 3.2 hiervor). Rekurs und Beschwerde sind teilweise gutzuheissen.